AAV und NZ unterschiede.

speedliner

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Moin,
Ich habe auch grad vor meinen AAV in einen NZ zu konvertieren. Deshalb würde mich mal interessieren ob es noch irendwelche anderen Unterschiede, außer der Digijet-Einspritzanlage, gibt?
Also soweit hatte ich vor alles ab der Ansaugbrücke auszutauschen, ist das so ohne weiteres möglich oder muss da was passend gemacht werden?? Sprich decken sich die Anschlüsse der Motronik mit der der Multipointinjection?
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Na so einfach ist das nun auch wieder nicht wie Du Dir das so vorstellst.

Der Kabelbaum vom NZ ist wegen der Multipoint spritze natürlich auch anders, genau wie das Steuergerät und Zündverteiler.

Also da wären die Benzinpumpe, Ansaugbrücke, Luftfilterkrams, Unterdruckschläuche, Zündverteiler, Steuergerät, Kabelbaum und der Kühlmittelflansch.

Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Das einzige was halt bleiben kann ist Motor, Getriebe, Kühler, Ausgleichsbehälter und Heizung wenn ich nicht irre.
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M.f.G. Timo
 
Jo, danke für die Info !
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Naja, das is mir dann doch ein bisschen zu aufwändig! Ich rüßte dann mal lieber auf GK/RP Mix um. Ist das eigentlich Tüvig? Besonders dann mit 3f Nocke. Hat da jemand mit der Kombi Erfahrung??
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MfG
 
TÜV nein, aber sieht man auch nicht gleich ohne sich auszukennen, wenn man es richtig macht.
Der Drehmomentverlauf verändert sich etwas und das Auto fährt auch etwas schneller. Macht schon mal mehr Spaß, weil er obenrum nochmal richtig loslegt mit dem Umbau und klingt auch etwas agressiver.
Aber natürlich nicht so arg wie der 3F weil dafür fehlt bekanntlich die höhere Verdichtung und die Multipoint.

Wenn Du ne NZ-Spritze auf den AAV-Rumpf setzt, hat der zwar die selbe Technik wie der NZ, aber dem TÜV-Mann mußt Du dann auch erstmal klar machen daß da auch die gleichen Abgase rauskommen. Also Du mußt zeigen daß die Kolben und so alles gleich sind. Es fehlt also das Abgasgutachten für ne korrekte Eintragung, soll aber wohl möglich sein. Also NZ-Spritze kann man glaube ich legalisieren, aber nicht die Nocke, wegen dem Umbau. Wobei das wieder keinen juckt, weil keiner den Unterschied sehen kann, außer er schaut auf den Motorkennbuchstaben am Block.
Und da es den AAV- Block auch nie mit ABS-Drossel, GK-Ansaugbrücke und 3f-nocke gab, wirst Du dies mangels Abgasgutachten auch nicht eintragen lassen können.

Wenn Du es richtig machen willst, dann nur mit AAV-tuningkit von Knobloch Motorsport oder so. Dann gibts die 268° Nocke und Luftfiltereinsatz inkl. Gutachten zum Eintragen. Das Auto soll dann auf ca. 68Ps kommen und ganz legal. Kostet natürlich.
Ein ABS/GK/3F umbau ist quasi die billigere Variante davon, ohne Gutachten.
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M.f.G. Timo
 

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